Datenschutzinformationen_Hedin 1
VII. Recht auf Widerruf von Einwilligungen Wenn d
ie Verarbeitung auf einer Einwilligung nach Art. 6 (1) (a) oder Art. 9 (2) (a) DS-GVO beruht, haben Sie als betroffene Person nach Art. 7 (3) DS-GVO das Recht, Ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Hiervon setzen wir Sie vor Abgabe der Einwilligung in Kenntnis. Informationen dazu, ob eine Verarbeitung auf einer Einwilligung nach Art. 6 (1) (a) oder Art. 9 (2) (a) DS-GVO beruht, erhalten Sie in den Informationen zu den Rechtsgrundlagen der Verarbeitung in Abschnitt B und Abschnitt C dieser Datenschutzinformationen. VIII. Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde Als betroffene Person haben Sie unter den Voraussetzungen von Art. 77 DS-GVO das Recht, Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde einzulegen. Die für uns zuständige Aufsichtsbehörde ist: Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg, Postfach 102932, 70025 Stuttgart poststelle@lfdi.bwl.de. +49 711/61 55 41-0 14.03.2023 / Seite 67/69