data security de 1
Angemessenheitsbeschluss oder geeignete oder ange
messene Garantien für Übermittlungen in Drittländer und/oder an internationale Organisationen: Für Datenübermittlungen in die USA ist kein Angemessenheitsbeschluss vorhanden. Für die Datenübermittlung werden die Standardvertragsklauseln der Europäischen Kommission verwendet, abrufbar unter https://eur-lex.europa.eu/eli/dec_impl/2021/914/oj 29.08.2023 / Seite 16/64