BYD DE Datenschutz 1
11. Gemeinsame Verantwortlichkeit nach Art. 26 DS
GVO Beschreibung der Datenverarbeitung im Kontext der gemeinsamen Verantwortlichkeit mit den Händlern Im Rahmen der Zusammenarbeit bei Vertrieb und Service für BYD-Fahrzeuge in Deutschland werden personenbezogene Daten zwischen uns und den Händlern zu unterschiedlichen Zwecken (Verinbarung Probefahrten, Leadmanagement u.a.) verarbeitet. Die Parteien legen die Prozessabschnitte fest, in denen personenbezogene Daten in gemeinsamer Verantwortlichkeit verarbeitet werden (Art. 26 DS-GVO). Hierbei werden personenbezogene Daten (Personenstammdaten, z.B. Anrede, Vorname, Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail- Adresse, sowie der Inhalt Ihrer Anfrage) erhoben, für deren Verarbeitung wir mit den Händlern gemeinsam im Sinne von Art. 26 DSGVO gemeinsam verantwortlich sind. Die gemeinsame Verantwortlichkeit besteht zwischen den im Abschnitt Ziff. 9 „Kontaktformular/ Probefahrten“ genannten Händlern und uns. Zweck der Verarbeitung und wechselseitige Beiträge Die erbrachten Verarbeitungsbeiträge sowie der mit der jeweiligen Verarbeitung verfolgte Zweck stellen sich wie folgt dar: Die Verarbeitung umfasst das Erheben, Nutzen, Speichern, Auswerten und Offenlegen/Bereitstellen Ihrer personenbezogenen Daten zur werblichen Kontaktaufnahme per E-Mail oder Telefon im Zusammenhang mit dem Anund Verkauf von BYD-Fahrzeugen. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der erhobenen Daten ist Art. 6 Abs. 1 lit. a DS-GVO sofern im Rahmen der Erfassung der Daten Ihre Einwilligung eingeholt wird. Im Hinblick auf sonstige Verarbeitungen erfolgt die Verarbeitung gemäß Art 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Grundsätze der Verarbeitung Die Verantwortlichen führen die Verarbeitung personenbezogener Daten in Übereinstimmung mit den jeweils einschlägigen Bestimmungen der geltenden Datenschutzgesetze durch. Im Fall einer Übermittlung personenbezogener Daten in Drittstaaten verpflichtet sich die Partei, die eine Übermittlung an Empfänger im Drittland vornimmt, zur Einhaltung der Art. 44 ff. DS-GVO einschließlich einer Information der Betroffenen hinsichtlich der Übermittlung. Beide Parteien sind nach außen für die Einhaltung der geltenden Datenschutzgesetze gemeinsam verantwortlich. Im Innenverhältnis ergibt sich der Umfang der Verantwortlichkeit für die Einhaltung der geltenden Datenschutzgesetze, wo den Parteien einzelne Datenverarbeitungsverfahren zugewiesen worden sind. Jede Partei ist im Innenverhältnis für die Rechtmäßigkeit der Erhebung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Rahmen der ihr zugewiesenen Aufgaben selbst verantwortlich. Wahrnehmung der Betroffenenrechte Die sich aus der gemeinsamen Verantwortlichkeit ergebenden Pflichten haben wir im Rahmen einer mit den Händlern getroffenen Vereinbarung schriftlich niedergelegt: Der Händler ist zentrale Anlaufstelle und Kontaktpunkt für die betroffenen Personen. Betroffenen stehen verschiedene Rechte in Bezug auf die von den Verantwortlichen verarbeiteten personenbezogenen Daten zu. Wir sind gleichermaßen wie die Händler verpflichtet, für die in unseren Verantwortungsbereich fallenden Verarbeitungen, Ihnen als betroffene Person bei Erhebung der Daten die verpflichtenden Informationen gemäß Art. 20 / 21